1. IDENTITÄT DES VERKÄUFERS UND GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die über die Website https://inmotion-suisse.ch geschlossenen Verträge zwischen:
Inmotion-Suisse Sàrl
Route des Brévires 21
1741 Cottens FR
Schweiz
E-Mail: contact@inmotion-suisse.ch
Telefon: +41 76 575 74 27
UID / MWST: CHE-356.365.946
Handelsregisternummer: CH-217.3.569.598-0
nachfolgend «Inmotion-Suisse» oder «Verkäufer»,
und jeder natürlichen oder juristischen Person, die eine Bestellung aufgibt, nachfolgend «Kunde».
Bestimmungen für Verbraucher gelten für natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln, die nicht ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die auf den Kunden anwendbar sind, bleiben vorbehalten.
Diese AGB gelten insbesondere für den Verkauf von E-Scootern, E-Unicycles, E-Bikes, Mobilitätsfahrzeugen, Zubehör, Batterien, Ladegeräten und Ersatzteilen.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Der Kunde wählt die gewünschten Produkte aus und prüft vor der endgültigen Bestätigung insbesondere Produkte, Mengen, Preise, Kontaktdaten, Rechnungsadresse, Lieferadresse, Versandart, anwendbare Steuern und Zahlungsmethode.
Der Kunde kann eingegebene Angaben vor dem endgültigen Absenden der Bestellung korrigieren.
Durch Anklicken der abschliessenden Bestellschaltfläche, die klar auf die Zahlungspflicht hinweist, gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab.
Der Eingang der Bestellung wird ohne unangemessene Verzögerung elektronisch bestätigt.
Diese Eingangsbestätigung stellt nicht zwingend die endgültige Annahme der Bestellung dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald Inmotion-Suisse die Bestellung ausdrücklich annimmt oder den Versand ausführt, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Der Kunde erhält die anwendbaren Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Inmotion-Suisse kann eine Bestellung insbesondere ablehnen oder stornieren bei:
- Nichtverfügbarkeit des Produkts;
- offensichtlichem Preisfehler;
- offensichtlich falschen Angaben;
- begründetem Betrugsverdacht;
- Unmöglichkeit der Lieferung;
- Ablehnung oder Fehlschlagen der Zahlung;
- oder früheren unbezahlten Forderungen.
Wird eine bereits bezahlte Bestellung durch Inmotion-Suisse storniert, werden die entsprechenden Beträge zurückerstattet.
3. PRODUKTE UND TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN
Die wesentlichen Merkmale der Produkte werden auf den jeweiligen Produktseiten angegeben.
Fotos, Abbildungen und Videos dienen der Produktdarstellung. Geringfügige Unterschiede bei Farbe, Oberfläche, Ausstattung oder Darstellung können bestehen, sofern sie die wesentlichen oder ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften des Produkts nicht beeinträchtigen.
Angaben insbesondere zu:
- Reichweite;
- Höchstgeschwindigkeit;
- Leistung;
- Ladezeit;
- Batteriekapazität;
- oder Performance
können je nach Nutzungsbedingungen variieren.
Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere Nutzergewicht, Temperatur, Gelände, Reifendruck, Wind, Zustand und Alter der Batterie, Fahrmodus, transportierte Last und Fahrzeugeinstellungen.
Existiert ein Fahrzeug in mehreren Versionen, insbesondere einer Version für die Schweiz und einer Version für andere Märkte, ist die bestellte Version diejenige, die bei der Bestellung ausdrücklich angegeben wurde.
4. NUTZUNG IM ÖFFENTLICHEN VERKEHR UND ZULASSUNG
Vorschriften zu Zulassung, Immatrikulation, Versicherung, zulässiger Leistung und Geschwindigkeit unterscheiden sich je nach Land.
Inmotion-Suisse stellt die ihr verfügbaren Informationen zur Version und zur regulatorischen Bestimmung des Fahrzeugs bereit.
Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die Verkehrsregeln einzuhalten, die für die Nutzung des Fahrzeugs im jeweiligen Einsatzland gelten.
Diese Bestimmung beschränkt nicht die gesetzlichen Pflichten des Verkäufers hinsichtlich der Konformität des verkauften Produkts und der vor dem Verkauf mitzuteilenden Informationen.
Die technische Möglichkeit, Leistung, Geschwindigkeit, Firmware oder Einstellungen eines Fahrzeugs zu ändern, bedeutet nicht, dass eine solche Änderung im öffentlichen Verkehr zulässig ist.
5. SOFTWARE, APPS, FIRMWARE UND DIGITALE ELEMENTE
Bestimmte Produkte können mit einer mobilen App, Firmware, Bluetooth-Verbindung, einem digitalen Dienst oder anderen digitalen Elementen verbunden sein.
Soweit das anwendbare Recht dies verlangt, werden Updates, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmässigkeit des Produkts erforderlich sind, einschliesslich notwendiger Sicherheitsupdates, während des anwendbaren Zeitraums bereitgestellt oder zugänglich gemacht.
Der Kunde wird aufgefordert, notwendige Updates zu installieren, über die er ordnungsgemäss informiert wurde.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, haftet Inmotion-Suisse nicht für einen Mangel, der ausschliesslich darauf beruht, dass der Kunde ein notwendiges Update, über das er ordnungsgemäss informiert wurde, nicht innerhalb angemessener Frist installiert hat.
Zwingende Verbraucherrechte bleiben vorbehalten.
6. PREISE, WÄHRUNGEN UND MWST
Massgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise.
Die Preise werden in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angezeigten Währung angegeben.
Soweit Inmotion-Suisse Steuern erheben muss, werden diese nach den anwendbaren steuerlichen Regeln berechnet.
Bei Lieferungen in der Schweiz an Verbraucher ist die anwendbare Schweizer Mehrwertsteuer im Preis enthalten, soweit sie gesetzlich geschuldet ist.
Bei Lieferungen in die Europäische Union kann die Behandlung der Mehrwertsteuer insbesondere abhängen von:
- Bestimmungsland;
- Ort des Warenversands;
- Status des Kunden;
- und Struktur der Transaktion.
Der endgültig von Inmotion-Suisse in Rechnung gestellte Betrag sowie die von Inmotion-Suisse erhobenen Steuern werden spätestens vor der endgültigen Bestätigung der Bestellung angezeigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
7. VERSANDKOSTEN, ZOLL UND EINFUHR
Die von Inmotion-Suisse berechneten Versandkosten werden vor Vertragsschluss angegeben.
Je nach Bestimmungsland und Versandort der Ware können Zölle, Einfuhrsteuern, Verzollungskosten oder Verwaltungsgebühren gegebenenfalls direkt von einer Behörde, einem Transportunternehmen oder einem anderen Dienstleister erhoben werden.
Muss der Kunde solche Kosten direkt tragen, wird er darüber informiert, soweit diese bekannt oder vernünftigerweise vorhersehbar sind.
Inmotion-Suisse stellt nachträglich keine vor der Bestellung nicht mitgeteilten Zuschläge in Rechnung, ausser bei einer vom Kunden ausdrücklich verlangten Änderung oder bei Kosten infolge eines vom Kunden zu vertretenden Umstands.
Beträge, die gegebenenfalls direkt von einer Zoll- oder Steuerbehörde oder von einem Drittanbieter erhoben werden, sind nicht zwingend Kosten, die von Inmotion-Suisse in Rechnung gestellt werden.
8. ZAHLUNG
Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Bestellvorgangs angezeigt.
Je nach gewählter Methode kann die Zahlung insbesondere über PostFinance Checkout, WooPayments oder deren technische Dienstleister abgewickelt werden.
Die Bestellung kann von der endgültigen Autorisierung der Zahlung abhängig gemacht werden.
Inmotion-Suisse speichert nicht selbst sämtliche sensiblen Kartendaten, wenn diese direkt von einem Zahlungsdienstleister verarbeitet werden.
Muss gesetzlich eine Rückerstattung erfolgen, wird diese über dieselbe Zahlungsmethode vorgenommen, die für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde, sofern keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde und vorbehaltlich zwingender Vorschriften.
9. LIEFERUNG
Inmotion-Suisse liefert in die Schweiz sowie in die Länder, die im Bestellvorgang verfügbar sind.
Je nach Verfügbarkeit und logistischer Organisation kann die Ware versendet werden:
- aus dem Lager von Inmotion-Suisse in der Schweiz;
- aus einem Lager oder von einem Logistikpartner in der Schweiz;
- von einem Lieferanten in der Europäischen Union;
- oder direkt von einem Lieferanten oder Partner an die Adresse des Kunden.
Wird der Kaufvertrag mit Inmotion-Suisse geschlossen, ändert der Einsatz eines Lieferanten, Lagers oder Logistikpartners nicht die Identität des vertraglichen Verkäufers.
Angegebene Lieferzeiten sind Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.
Für Verbraucher, auf die europäische Vorschriften über Fernabsatzverträge anwendbar sind, erfolgt die Lieferung, sofern die Parteien keine andere Frist vereinbart haben, innerhalb der nach anwendbarem Recht vorgesehenen Frist, grundsätzlich spätestens innerhalb von dreissig Tagen nach Vertragsschluss.
Bei Verzögerung bleiben die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers vorbehalten.
Der Kunde muss eine vollständige und korrekte Lieferadresse angeben.
Zusätzliche Kosten infolge einer falschen oder unvollständigen Adresse oder einer vom Kunden zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung können ihm in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. GEFAHRÜBERGANG
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Produkts über, wenn sie das Produkt physisch in Besitz nehmen oder es an einen von ihnen bestimmten Dritten, der nicht der Beförderer ist, übergeben wird, gemäss dem anwendbaren Recht.
Beauftragt der Verbraucher selbst einen Beförderer, der nicht von Inmotion-Suisse angeboten wurde, bestimmen die anwendbaren gesetzlichen Regeln den Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Bei Geschäftskunden kann die Gefahr bei Übergabe der Ware an den Beförderer übergehen, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
Zwingende, für Verbraucher günstigere Regeln bleiben vorbehalten.
11. KEIN ALLGEMEINES WIDERRUFSRECHT IN DER SCHWEIZ
Das Schweizer Recht sieht für gewöhnliche Onlinekäufe kein allgemeines Widerrufsrecht vor.
Sofern kein besonderes kommerzielles Angebot, keine ausdrückliche Zustimmung von Inmotion-Suisse oder keine zwingende gegenteilige Vorschrift besteht, hat ein in der Schweiz wohnhafter Kunde daher kein allgemeines Recht, ein vertragsgemässes Produkt allein wegen eines Meinungswechsels zurückzugeben.
Eine freiwillige Annahme einer Rückgabe durch Inmotion-Suisse begründet kein allgemeines Rückgaberecht für andere Bestellungen.
Rechte wegen mangelhafter Produkte bleiben vorbehalten.
12. WIDERRUFSRECHT VON VERBRAUCHERN DER EUROPÄISCHEN UNION
Geniesst ein Verbraucher die auf Fernabsatzverträge anwendbaren europäischen Vorschriften, steht ihm grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen zu, um ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Bei Waren beginnt die Frist grundsätzlich, wenn der Verbraucher oder ein von ihm bestimmter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware physisch in Besitz nimmt.
Werden mehrere Waren einer Bestellung getrennt geliefert, bleiben die anwendbaren gesetzlichen Regeln zur Fristberechnung vorbehalten.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann der Verbraucher eine eindeutige Erklärung richten an:
Inmotion-Suisse Sàrl
Route des Brévires 21
1741 Cottens FR
Schweiz
E-Mail: contact@inmotion-suisse.ch
Der Verbraucher kann das in diesen AGB enthaltene Muster-Widerrufsformular verwenden; dessen Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Soweit das anwendbare Recht dies verlangt, insbesondere bei betroffenen Verträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wurden, stellt Inmotion-Suisse ebenfalls eine elektronische Funktion zur Ausübung des Widerrufsrechts bereit.
Nach Mitteilung des Widerrufs sendet oder übergibt der Verbraucher die Ware unverzüglich und grundsätzlich spätestens innerhalb von vierzehn Tagen zurück.
Sofern Inmotion-Suisse nicht deren Übernahme zusagt oder das anwendbare Recht etwas anderes bestimmt, trägt der Verbraucher die unmittelbaren Rücksendekosten unter der Voraussetzung, dass er vor Vertragsschluss ordnungsgemäss über diese Pflicht informiert wurde.
Bei Fahrzeugen und Waren, die aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Abmessungen normalerweise nicht per Post zurückgesandt werden können, wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss eine angemessene Schätzung der unmittelbaren Rücksendekosten mitgeteilt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Wurde diese Information trotz gesetzlicher Pflicht nicht erteilt, werden die Kosten entsprechend den Folgen des anwendbaren Rechts getragen.
Inmotion-Suisse erstattet die gesetzlich zu erstattenden Beträge, einschliesslich der Kosten der ursprünglichen Standardlieferung, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb der anwendbaren gesetzlichen Frist, grundsätzlich spätestens vierzehn Tage nach Mitteilung der Widerrufsentscheidung.
Inmotion-Suisse kann die Rückerstattung bei Warenkäufen bis zur Rückerlangung der Ware oder bis zum Nachweis der Absendung zurückhalten, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt, soweit das Gesetz dies zulässt.
Der Verbraucher haftet nur für einen Wertverlust, der auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über das zur Feststellung von Art, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware Erforderliche hinausgeht.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben vorbehalten, insbesondere für Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt oder eindeutig personalisiert wurden.
13. ELEKTRONISCHE WIDERRUFSFUNKTION
Wenn die auf eine über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Bestellung anwendbaren Vorschriften eine elektronische Widerrufsfunktion verlangen, ist diese während der gesamten Widerrufsfrist leicht und unmittelbar zugänglich.
Sie ermöglicht dem Verbraucher, die für die Identifizierung des Verbrauchers und des betroffenen Vertrags erforderlichen Informationen mitzuteilen.
Nach elektronischer Bestätigung des Widerrufs wird dem Verbraucher ein Empfangsnachweis auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Diese elektronische Funktion beschränkt andere gesetzlich zulässige Wege zur Ausübung des Widerrufsrechts nicht.
14. MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
An:
Inmotion-Suisse Sàrl
Route des Brévires 21
1741 Cottens FR
Schweiz
E-Mail: contact@inmotion-suisse.ch
Hiermit teile ich Ihnen meinen Entschluss mit, den Vertrag über den Kauf der folgenden Ware zu widerrufen:
Produkt: ______________________________________
Bestellnummer: _________________________________
Bestellt am: ___________________________________
Erhalten am: ___________________________________
Name des Verbrauchers: _________________________
Anschrift des Verbrauchers: _____________________
Datum: ________________________________________
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier:
15. PRÜFUNG DER WARE UND MÄNGELANZEIGE
Der Kunde wird gebeten, die Ware bei Erhalt zu prüfen.
Sichtbare Transportschäden sollten nach Möglichkeit fotografiert und Inmotion-Suisse rasch gemeldet werden.
Bei Käufen nach Schweizer Recht bleiben die Prüfungs- und Rügepflichten insbesondere gemäss Art. 201 OR anwendbar, soweit sie wirksam gelten können.
Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung zu melden, soweit das anwendbare Recht dies vorsieht.
Das Versäumen einer vom Verkäufer willkürlich festgelegten Meldefrist beseitigt keine zwingenden Rechte, die einem Verbraucher nach anwendbarem Recht zustehen.
16. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGEL
Inmotion-Suisse haftet für Mängel und Vertragswidrigkeiten gemäss dem anwendbaren Recht.
Eine von Inmotion-Suisse oder einem Hersteller gewährte kommerzielle Garantie ist von der gesetzlichen Haftung des Verkäufers zu unterscheiden.
Eine kommerzielle Garantie ergänzt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und schränkt diese nicht ein.
Eine besondere Laufzeit, die für eine kommerzielle Garantie insbesondere auf Batterie, Ladegerät, Motor oder Zubehör angegeben wird, verkürzt nicht die Dauer gesetzlicher Rechte, die der Verbraucher gegenüber Inmotion-Suisse geltend machen kann, sofern diese Rechte anwendbar sind.
17. GEWÄHRLEISTUNG – SCHWEIZ
Für neue Waren zum persönlichen oder familiären Gebrauch richten sich Gewährleistungsansprüche insbesondere nach Art. 197 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts.
Die zwingende Mindestfrist insbesondere nach Art. 210 Abs. 4 OR bleibt vorbehalten.
Bei betroffenen neuen Waren darf diese Frist in einem Konsumentenvertrag nicht auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.
Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen können die Modalitäten der Mängelbehandlung durch diese AGB geregelt werden.
Ist ein gedeckter Mangel festgestellt, bevorzugt Inmotion-Suisse, soweit angemessen:
- Reparatur;
- Ersatz;
- angemessene Preisminderung;
- oder Vertragsauflösung, wenn andere Lösungen nicht angemessen sind.
Diese Regelung beschränkt kein Recht, dessen Ausschluss oder Änderung nach anwendbarem Recht unzulässig wäre.
18. GEWÄHRLEISTUNG – VERBRAUCHER DER EUROPÄISCHEN UNION
Für Verbraucher, die unter die anwendbaren europäischen Vorschriften über den Warenkauf fallen, muss das Produkt vertragsgemäss sein.
Bei einer Vertragswidrigkeit kann der Verbraucher grundsätzlich die Herstellung der Vertragsmässigkeit verlangen.
Er kann grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatz wählen, ausser die gewählte Lösung ist unmöglich oder verursacht im Vergleich zur anderen Lösung und den Umständen unverhältnismässige Kosten.
Reparatur oder Ersatz müssen unentgeltlich, innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen.
Unter den Voraussetzungen des anwendbaren Rechts kann der Verbraucher eine verhältnismässige Preisminderung oder die Vertragsauflösung verlangen, insbesondere wenn:
- die Vertragsmässigkeit nicht hergestellt wird;
- der Verkäufer Reparatur oder Ersatz verweigert, obwohl er dazu verpflichtet wäre;
- der Mangel trotz eines Nachbesserungsversuchs erneut auftritt;
- der Mangel hinreichend schwerwiegend ist;
- oder aus den Umständen klar hervorgeht, dass die Vertragsmässigkeit nicht innerhalb angemessener Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten hergestellt wird.
Günstigere nationale Rechte bleiben vorbehalten.
19. NATIONALE BESONDERHEITEN DER GEWÄHRLEISTUNG
Schweiz
Zu den einschlägigen Bestimmungen gehören insbesondere Art. 197 ff., 201, 205, 206 und 210 des Obligationenrechts.
Für neue Waren zum persönlichen oder familiären Gebrauch bleibt die zwingende Mindestfrist nach Art. 210 Abs. 4 OR vorbehalten.
Frankreich
Verbraucher profitieren insbesondere von der gesetzlichen Konformitätsgarantie gemäss Artikeln L217-3 bis L217-20 des Code de la consommation sowie von der Gewährleistung für versteckte Mängel gemäss Artikeln 1641 bis 1649 des Code civil.
Bei einer neuen Ware haftet der Verkäufer grundsätzlich für Vertragswidrigkeiten, die innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung auftreten.
Die Herstellung der Vertragsmässigkeit erfolgt insbesondere durch Reparatur oder Ersatz nach den Voraussetzungen des französischen Rechts.
Die französischen Bestimmungen zu Waren mit digitalen Elementen und Updates bleiben anwendbar.
OFFIZIELLER FRANZÖSISCHER RECHTSHINWEIS
An dieser Stelle muss der offizielle Hinweis gemäss den Artikeln L211-2 und D211-2 des französischen Code de la consommation in seiner jeweils geltenden Fassung eingefügt werden.
Deutschland
Die Rechte des Verbrauchers richten sich insbesondere nach §§ 434, 437, 438 und 474 bis 479 BGB.
Die reguläre gesetzliche Haftungsfrist für neue Waren beträgt grundsätzlich zwei Jahre.
Die besonderen Regeln des § 475e BGB bleiben anwendbar, insbesondere die Auswirkungen einer Reparatur auf die Verjährung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Österreich
Verbraucher profitieren insbesondere von den Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), insbesondere §§ 9 bis 15.
Bei neuen Waren haftet der Verkäufer grundsätzlich für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren und innerhalb von zwei Jahren auftreten.
Für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2026 geschlossen werden, gelten die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Änderungen des VGG nach den anwendbaren Übergangsbestimmungen.
Spanien
Spanische Verbraucher profitieren insbesondere von den Bestimmungen der Artikel 114 ff. des Real Decreto Legislativo 1/2007.
Bei neuen Waren haftet der Verkäufer grundsätzlich für Vertragswidrigkeiten, die innerhalb von drei Jahren ab Lieferung auftreten.
Italien
Italienische Verbraucher profitieren insbesondere von den Artikeln 128 ff. des Codice del Consumo.
Bei neuen Waren gilt die gesetzliche Konformitätsgarantie grundsätzlich für zwei Jahre ab Lieferung.
Besondere Fristen zur Geltendmachung von Rechten richten sich nach dem anwendbaren italienischen Recht.
Belgien
Belgische Verbraucher profitieren insbesondere von den Bestimmungen zur gesetzlichen Gewährleistung gemäss den Artikeln 1649bis ff. des früheren belgischen Zivilgesetzbuchs.
Die gesetzliche Gewährleistung für neue Waren beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung.
Niederlande
Niederländische Verbraucher profitieren von den Konformitätsvorschriften insbesondere des Burgerlijk Wetboek, Boek 7.
Das niederländische Recht sieht nicht für alle Waren eine einheitliche gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor.
Das Produkt muss die Eigenschaften und Funktionsdauer aufweisen, die der Verbraucher unter Berücksichtigung insbesondere der Art des Produkts, seines Preises, der erteilten Informationen, der Marke und der Umstände des Verkaufs vernünftigerweise erwarten darf.
20. NICHT VON DER HAFTUNG DES VERKÄUFERS ERFASSTE FÄLLE
Mängelrechte decken keine Schäden, die nicht auf einem Mangel beruhen, für den der Verkäufer gesetzlich verantwortlich ist.
Insbesondere können, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Schaden besteht, nicht gedeckt sein:
- Unfall;
- Sturz;
- Kollision;
- normaler Verschleiss;
- Überlastung;
- mangelhafte Wartung;
- Nutzung entgegen den Anweisungen;
- Verwendung eines inkompatiblen Ladegeräts;
- Verwendung ungeeigneten Zubehörs;
- unsachgemässe Reparatur;
- elektrische Änderung;
- Änderung des Controllers;
- Änderung der Firmware;
- Änderung der Höchstgeschwindigkeit;
- Deaktivierung von Sicherheitssystemen;
- oder Wassereinwirkung, die über die vorgesehene Schutzklasse des Produkts hinausgeht.
Eine Änderung, Öffnung oder Reparatur durch den Kunden oder einen Dritten führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher gesetzlicher Rechte.
Ein Ausschluss wird nur insoweit angewendet, als der betreffende Eingriff oder die Nutzung den geltend gemachten Mangel verursacht oder dazu beigetragen hat, sofern das anwendbare Recht einen solchen Zusammenhang verlangt.
21. KOSTEN IM GEWÄHRLEISTUNGSFALL
Wird ein Mangel bestätigt, für den Inmotion-Suisse gesetzlich verantwortlich ist, werden die zur Herstellung der Vertragsmässigkeit erforderlichen Kosten gemäss dem anwendbaren Recht getragen.
Für Verbraucher der Europäischen Union erfolgen Reparatur oder Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung unentgeltlich, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn nach Prüfung:
- kein Mangel festgestellt wird;
- der Mangel nicht gedeckt ist;
- oder der Schaden auf einer Ursache beruht, für die Inmotion-Suisse nicht verantwortlich ist,
können angemessene Diagnose-, Transport- oder Reparaturkosten berechnet werden, sofern der Kunde vor der Ausführung kostenpflichtiger Arbeiten über diese Kosten informiert wurde.
22. REPARATUREN UND KOSTENVORANSCHLÄGE AUSSERHALB DER GEWÄHRLEISTUNG
Für eine Reparatur, die nicht von einer gesetzlichen oder kommerziellen Garantie gedeckt ist, kann eine Diagnose oder ein Kostenvoranschlag berechnet werden.
Der Kunde wird vor der Ausführung kostenpflichtiger Arbeiten über den Preis oder die Berechnungsmethode informiert.
Es werden keine kostenpflichtigen Arbeiten ausgeführt, die den vom Kunden akzeptierten Betrag überschreiten, ohne dessen vorherige Zustimmung.
Ergibt die Diagnose zusätzliche notwendige Arbeiten mit zusätzlichen Kosten, holt Inmotion-Suisse vor deren Ausführung die Zustimmung des Kunden ein.
Ersetzte Teile können entsorgt oder recycelt werden, sofern der Kunde nicht vor der Reparatur etwas anderes verlangt und vorbehaltlich gesetzlicher, umweltbezogener oder sicherheitsrelevanter Pflichten.
23. HAFTUNG
Inmotion-Suisse haftet für Schäden gemäss dem anwendbaren Recht.
Keine in diesen AGB vorgesehene Haftungsbeschränkung oder -ausschliessung gilt, soweit die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Dies betrifft je nach anwendbarem Recht insbesondere:
- Vorsatz;
- grobe Fahrlässigkeit;
- Personenschäden, soweit ein Ausschluss unzulässig ist;
- Produkthaftung;
- und andere zwingende Haftungstatbestände.
Inmotion-Suisse haftet nicht für Schäden, die ausschliesslich durch eine Nutzung entgegen den Anweisungen, eine unzulässige Änderung, einen Unfall, eine rechtswidrige Nutzung oder ein dem Verkäufer nicht zurechenbares Verhalten des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden.
24. HÖHERE GEWALT
Inmotion-Suisse haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung infolge eines Ereignisses, das ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt.
Dazu können insbesondere gehören:
- Naturkatastrophen;
- Kriege oder Konflikte;
- Embargos;
- behördliche Schliessungen;
- erhebliche Verkehrsunterbrechungen;
- allgemeine Infrastrukturausfälle;
- Pandemien;
- oder aussergewöhnliche Engpässe ausserhalb des Einflussbereichs von Inmotion-Suisse.
Ist das Hindernis vorübergehend, kann die Leistung während einer angemessenen Dauer verschoben werden.
Wird die Leistung endgültig unmöglich, bleiben die Rechte des Kunden auf Vertragsauflösung und Rückerstattung vorbehalten.
25. KUNDENDIENST UND REKLAMATIONEN
Für Fragen zu einer Bestellung, Reparatur, einem Mangel oder einer Garantie:
Inmotion-Suisse Sàrl
Route des Brévires 21
1741 Cottens FR
Schweiz
E-Mail: contact@inmotion-suisse.ch
Telefon: +41 76 575 74 27
Der Kunde wird gebeten, Bestellnummer, betroffenes Produkt und eine Problembeschreibung anzugeben.
Soweit hilfreich, kann Inmotion-Suisse Fotos, Videos, Seriennummern oder technische Angaben anfordern, die für die Diagnose erforderlich sind.
26. DATENSCHUTZ
Die Bearbeitung personenbezogener Daten wird in der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung beschrieben.
Informationen zu Cookies und ähnlichen Technologien finden Sie in der Cookie-Richtlinie.
27. GEISTIGES EIGENTUM
Texte, Fotografien, Illustrationen, Videos, Logos und andere Inhalte von Inmotion-Suisse sind durch die anwendbaren Vorschriften zum geistigen Eigentum geschützt.
Marken und Inhalte von Herstellern oder Dritten bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
Jede Nutzung, die über das gesetzlich Zulässige hinausgeht, bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers.
28. ÄNDERUNG DER AGB
Für eine Bestellung gilt die Fassung der AGB, die der Kunde bei Vertragsschluss akzeptiert hat.
Eine spätere Änderung dieser AGB berührt bereits geschlossene Verträge nicht, ausser bei Zustimmung der Parteien oder einer entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmung.
29. ANWENDBARES RECHT
Es gilt Schweizer Recht, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen, von denen nicht abgewichen werden darf.
Wird der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen, der in einem anderen Land wohnt, und sind die Voraussetzungen für die Anwendung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Landes erfüllt, entzieht ihm die Wahl des Schweizer Rechts diesen Schutz nicht.
Für Verbraucher der Europäischen Union bleiben insbesondere die Regeln von Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 («Rom I») vorbehalten.
Bei Verträgen, die ausschliesslich mit Geschäftskunden geschlossen werden, wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss zulässig ist.
30. GERICHTSSTAND
Für Geschäftskunden sind die zuständigen Gerichte des Kantons Freiburg, Schweiz, zuständig, vorbehaltlich zwingender entgegenstehender Vorschriften.
Für Verbraucher entzieht keine Bestimmung dieser AGB ihnen einen Gerichtsstand, auf den sie nach zwingenden Vorschriften Anspruch haben.
31. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht anwendbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang anwendbar.











